Grundlagen in der Diözese Rottenburg Stuttgart

Die Neuorientierung des Vatikanum II wurde in der Diözese Rottenburg Stuttgart etwas anders aufgegriffen, als in den anderen deutschsprachigen Diözesen. 

In unserer Diözese gibt es eine Kirchengemeindeordnung, die alle 5 Jahre für die Wahlen des Kirchengemeinderates fortgeschrieben wird. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.

Im Anschluss an die Würzburger Synode, in der das Neue des 2. Vatikanums in den deutschsprachigen Raum übertragen wurde, gab es 1985 in  Rottenburg die Rottenburger Synode, um bewusst als Diözese und Ortskirche gemeinsam wichtige Weichenstellungen für die Zukunft zu finden.

3 Konzeptpapiere sind für den Bereich Kirche am Ort wesentlich.

Die Gemeinde ist Trägerin der Seelsorge Pastorale Perspektiven 1992
• Berufung des Volkes Gottes als ”Mitarbeiter/innen Gottes“ (LG33; AA3)
- Jeder ist berufen, Charismenorientierung, unterschiedl. Intensität, . . .
• Entwicklung einer evangelisierenden Gemeindepraxis
- Bibel-Teilen / Glaubensgesprächskreise / Hauskreise / . . .
• Ausbildung einer gemeindlichen Infrastruktur
- Gemeinde als Gemeinschaft von Gemeinschaften
• Entwicklung eines differenzierten Leitungsgefüges

Rolle der Hauptberuflichen verändert sich:
• Von den Fähigkeiten der Menschen her denken, weniger von den Aufgaben
• Spurensucher für Begabungen, Interessen, Charismen sein – und diese miteinander vernetzen
• Anwalt für Visionsarbeit sein
• Nichts tun, was ein Gemeindemitglied kann – alles tun, damit diese ihren Platz entdecken und sich einbringen können

Kooperativer Leitungsstil Gemeindeleitung im Umbruch 1997
• Leitung als Dienst an der Lebendigkeit der Gemeinde
• Anerkennung und Vernetzung der bereits vorhandenen und tätigen Personen und Gremien in der Leitung (KGR, Ausschüsse, Delegierte); Zuständigkeit und Verantwortung vor Ort klären und entwickeln
• Leitung im Team von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen
• Möglichkeit der Mitwirkung und Teilhabe an Entscheidungen von Gemeindemitgliedern (Ausschüsse, Gemeindeversammlung, Delegation)
• Zurücknahme der Allzuständigkeit und Alleinzuständigkeit des Pfarrers

Förderung des Ehrenamts Ehrenamtliche Tätigkeit in Kirche & Gemeinde 1997
• Anerkennung und Förderung der vielfältigen Begabungen und Charismen von Gemeindemitglieder
• Je eigener Beitrag zum Heilsauftrag der Kirche
• Begleitung und Qualifizierung durch Hauptberufliche
• Wertschätzung durch Gemeindeleitung
• Erstattung von Auslagen