Kasualien

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu unterschiedlichen kirchlichen Amtshandlungen, aufgeführt in der Reihenfolge, wie sie i.d.R. im Leben eines Gläubigen bei uns anfallen.

Taufe
Wenn Sie für ein Kind eine Taufe planen, nehmen Sie bitte mit Ihrem Pfarramt Kontakt auf.
In der katholischen Kirche brauchen Sie auch für die Taufe außerhalb der Gemeinde eine Erlaubnis Ihres Ortspfarrers.
Diese erhalten Sie in Ihrem Pfarramt.
In Magstadt gibt es in der Kirche ein Baptisterium, d.h. auch eine Taufe mit Eintauchen ist bei uns möglich.

Beichte
Für  die beiden großen Festkreise weisen wir auf den jeweiligen Barmherzigkeitsabend in der Nachbargemeinde St. Joseph hin.
Für Menschen, die nicht mobil sind, vermittelt das jeweilige Pfarramt einen Termin mit einem Priester für die Beichte.

Hochzeit
Wenn Sie planen, sich kirchlich zu trauen, dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem Pfarramt auf, damit die notwendigen Formalitäten dort erledigt werden können, um sich zu vergewissern, dass Sie das Eheverständnis der katholischen Kirche teilen, was ja eine naheliegende Vorbedingung für die Hochzeit ist.
Diese Vergewisserung erfolgt in einem formalen, protokollierten Gespräch.
Wenn Sie nicht vor Ort heiraten, kann dieses Gespräch auch vom Geistlichen geführt werden, der bei Ihrer Hochzeit assistiert. Diese Person bekommt dafür die Delegation.

Krankensalbung
Jährlich gibt es in jeder der beiden Gemeinden Gottesdienste mit diesem Sakrament der Stärkung.
Wenn eine Krankensalbung vor Ort, sei es das Pflegeheim oder die Wohnung gewünscht wird, kommt Pfr. Obinna nach Absprache, wenn es neben der Person, die die Krankensalbung empfängt noch weitere Angehörige gibt, die dieser Person beistehen.

Beerdigung
Im Todesfall ist meist ein Bestatter die erste Anlaufadresse. Es gilt mit dem Friedhof, auf dem die verstorbene Person beigesetzt werden soll, einen Beerdigungstermin abzusprechen.
Das jeweilige Pfarramt vermittelt dazu in der Vakanz eine Person, die diesen Gottesdienst leitet.