Unser Schutzkonzept

Was ist ein Schutzkonzept und wofür brauchen wir es?

Jedes Kind hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und dem damit verbundenen Schutz vor körperlicher, seelischer und geistiger Ausbeutung.

Unser einrichtungsspezifisches Schutzkonzept beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und dient somit der Prävention von Kindeswohlgefährdungen.

Den pädagogischen Fachkräften des Kinderhaus St. Martin dient das Schutzkonzept als Orientierungshilfe und soll zudem dazu beitragen, das eigene Verhalten und Handeln bewusst zu reflektieren. Es bedarf einer klaren Grundhaltung aller pädagogischen Fachkräfte, die entsprechend unseres christlichen Menschendbilds in besonderer Weise von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen gegenüber Kindern geprägt ist. Diese Haltung, die die Kinder des Kinderhaus St. Martin überall und in jeder Situation erleben und spüren sollen, nimmt die Rechte der Kinder ernst und schützt sie. Nur so können sie die Gewissheit haben, dass sie sich Erwachsenen gegenüber offen mitteilen können und stets Hilfe erfahren. In der alltäglichen, pädagogischen Arbeit ist es wichtig, diese Grundhaltung in einer gelebten Kultur der Wertschätzung und Achtsamkeit zum Ausdruck zu bringen.

 

 

 

 

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