Kirchengemeinderat
Hintergrund für die Arbeit des Gremiums
Der Kirchengemeinderat ist ein wichtiges Gremium innerhalb der Gemeinde. In der Diözese Rottenburg - Stuttgart gibt es eine Kirchengemeindeordnung - die KGO - die die Aufgaben dieses Gremiums beschreibt und mit anderen Anliegen der Kirche vor Ort in Beziehung bringt.
Die Räte sind kirchengeschichtlich ein junges Phänomen, d.h. es gibt sie erst in dieser Form nach dem 2. vatikanischen Konzil, das 1965 zu Ende ging.
Auf diesem Konzil gab es für die katholische Kirche eine bewusste Neuausrichtung, die in der Diözese Rottenburg - Stuttgart etwas anders aufgegriffen wurde, als in den anderen deutschen Diözesen.
Dort gibt es keinen Kirchengemeinderat, sondern einen Pfarrgemeinderat und die Vermögensangelegenheiten werden durch ein weiteres Gremium verantwortet. Dies ist in der KGO bewusst anderes entschieden worden. Auch der Name Kirchengemeinde hat in sich ein Programm - die Kirche vor Ort soll sich als Gemeinde, also als eine Gemeinschaft (von Gemeinschaften) wahrnehmen.
Die Kirchengemeindeordnung beschreibt in § 18 die Aufgaben des Kirchengemeinderates (KGO Fassung 1.3.2019)
(1) Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§ 1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden.
(2) Der Kirchengemeinderat soll darauf hinwirken, dass die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Pfarrer und Kirchengemeindemitgliedern gemeinsam getragen werden.
(3) Der Kirchengemeinderat fördert die Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen der Kirchengemeindemitglieder. Er initiiert und begleitet Entwicklungsprozesse und schafft geeignete Rahmenbedingungen für das pastorale Handeln der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.
Die Aufgaben der Kirchengemeinde werden im §1 so beschrieben:
(1) Die Kirchengemeinde ist ein Teil des Gottesvolkes. Sie ist als Teilgemeinschaft der Diözese dazu berufen, an ihrem Ort Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein: durch die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, durch die Feier des Gottesdienstes in Wort und Sakrament, durch das Zeugnis der tätigen Liebe und durch die Erfüllung des kirchlichen Weltauftrags (siehe Lumen Gentium 1). So wirkt Kirche am Ort und an vielen Orten unter der Verheißung des Reiches Gottes an der Gestaltung einer diakonischen und missionarischen Kirche mit.
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(5) Alle Gläubigen der Kirchengemeinde sind aufgrund ihrer Taufe berufen, das Evangelium zu leben und zu bezeugen. Die Kirchengemeinde als Ganze ist mit ihren Charismen und Diensten, auch dem Dienst des Amtes, Trägerin der Seelsorge.
Mitglieder des Kirchengemeinderates:
Gewählte Vorsitzende: Dagmar Bettin
Stellv. Gewählter Vorsitzender: Benedetto Risio
Weitere gewählte Mitglieder:
Gertraud Baumgartl
Karin Felkel
Aleksander Nick
Roland Hamm
Beratende Mitglieder:
Kirchenpflegestelle: Melanie Hoepfner
Die Ausschüsse des Kirchengemeinderates
Die Arbeit des KGR und seine Entscheidungen werden in verschiedenen Ausschüssen vorbereitet, bzw. dort auch erarbeitet und entschieden. In den meisten Ausschüssen können auch sachkundige Frauen und Männer aus der Kirchengemeinde mitarbeiten, die nicht in den Kirchengemeinderat gewählt wurden. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an!
In unserer Gemeinde finden Sie folgende Ausschüsse:
Bauausschuss (Vorsitzender: noch offen)
Jugendausschuss (Vorsitzender: noch offen)
Festausschuss (Vorsitzende: noch offen)
Sozialausschuss (Vorsitzende: noch offen)
Verwaltungsausschuss (Vorsitzender: Aleksander Nick)
Gemeinsamer Ausschuss (Vorsitzender: Rainer Steimann)
Weitere Ausschüsse und Arbeitsgruppen widmen sich diesen Themen:
- Unterstützung von Missionsprojekten
- Flüchtlingsarbeit
- Ökumene
Haben Sie Anregungen, Wünsche, Kritik oder Beschwerden? Dann sprechen Sie ein Mitglied unseres KGR an oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kath. Pfarramt Magstadt.