Kirchengemeinderat

Hintergrund für die Arbeit des Gremiums

Der Kirchengemeinderat ist ein wichtiges Gremium innerhalb der Gemeinde. In der Diözese Rottenburg - Stuttgart gibt es eine Kirchengemeindeordnung - die KGO - die die Aufgaben dieses Gremiums beschreibt und mit anderen Anliegen der Kirche vor Ort in Beziehung bringt.
Die Räte sind kirchengeschichtlich ein junges Phänomen, d.h. es gibt sie erst in dieser Form nach dem 2. vatikanischen Konzil, das 1965 zu Ende ging.
Auf diesem Konzil gab es für die katholische Kirche eine bewusste Neuausrichtung, die in der Diözese Rottenburg - Stuttgart etwas anders aufgegriffen wurde, als in den anderen deutschen Diözesen.
Dort gibt es keinen Kirchengemeinderat, sondern einen Pfarrgemeinderat und die Vermögensangelegenheiten werden durch ein weiteres Gremium verantwortet. Dies ist in der KGO bewusst anderes entschieden worden. Auch der Name Kirchengemeinde hat in sich ein Programm - die Kirche vor Ort soll sich als Gemeinde, also als eine Gemeinschaft (von Gemeinschaften) wahrnehmen.

Die Kirchengemeindeordnung beschreibt in § 18 die Aufgaben des Kirchengemeinderates (KGO Fassung 1.3.2019)
(1) Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde (§ 1) und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden.
(2) Der Kirchengemeinderat soll darauf hinwirken, dass die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Pfarrer und Kirchengemeindemitgliedern gemeinsam getragen werden.
(3) Der Kirchengemeinderat fördert die Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen der Kirchengemeindemitglieder. Er initiiert und begleitet Entwicklungsprozesse und schafft geeignete Rahmenbedingungen für das pastorale Handeln der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.

Die Aufgaben der Kirchengemeinde werden im §1 so beschrieben:
(1) Die Kirchengemeinde ist ein Teil des Gottesvolkes. Sie ist als Teilgemeinschaft der Diözese dazu berufen, an ihrem Ort Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein: durch die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, durch die Feier des Gottesdienstes in Wort und Sakrament, durch das Zeugnis der tätigen Liebe und durch die Erfüllung des kirchlichen Weltauftrags (siehe Lumen Gentium 1). So wirkt Kirche am Ort und an vielen Orten unter der Verheißung des Reiches Gottes an der Gestaltung einer diakonischen und missionarischen Kirche mit....

(5) Alle Gläubigen der Kirchengemeinde sind aufgrund ihrer Taufe berufen, das Evangelium zu leben und zu bezeugen. Die Kirchengemeinde als Ganze ist mit ihren Charismen und Diensten, auch dem Dienst des Amtes, Trägerin der Seelsorge.

Mitglieder des Kirchengemeinderates:

Rainer Steimann (Gewählter Vorsitzender)
Peter Starting (Stellv. Gewählter Vorsitzender)

Sabrina Buntic
Markus Hess
Ingrid Hoffmann
Reinhold Leiprecht
Claudia Sauerborn
Theresa Weber

Beratende Mitglieder:
Melanie Hoepfner (Kirchenpflegerin)
Markus Grunau (Vorsitz JA)
Silke Martens
 

Die Ausschüsse des Kirchengemeinderates

Die Arbeit des Kirchengemeinderates und seine Entscheidungen werden in verschiedenen Ausschüssen vorbereitet bzw. dort auch erarbeitet und entschieden. In den meisten Ausschüssen können auch sachkundige Frauen und Männer aus der Kirchengemeinde mitarbeiten. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.

In unserer Kirchengemeinde gibt es nach der Konstituierung des neuen Rates den:

Verwaltungsausschuss (Rainer Steimann)
Gemeinsamer Ausschuss (Vorsitzender Pfr. Obinna)

Mögliche Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen widmen sich Themen wie  Unterstützung von Missionsprojekten, Flüchtlinge, dem Umweltgedanken, der Gestaltung der Liturgie oder der Ökumene.
Bauausschuss (Claudia Sauerborn)
Jugendausschuss  (Markus Grunau / Silke Martens)
Kinderhaus- und Familienzentrums- Ausschuss (Peter Starting)
Festausschuss (wird neu gebildet)
Haben Sie Anregungen, Wünsche, Kritik oder Beschwerden? Bitte sprechen Sie ein Mitglied unseres Kirchengemeinderates an oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kath. Pfarrbüro Maichingen

Wahl für die Amtsperiode 2020-2025

Am 22. März 2020 waren bei uns per Briefwahl die Wahlen für den Kirchengemeinderat

Vielen Dank für Ihre Stimmabgabe!

Von 2.797 Wahlberechtigten gaben 411 einen Wahlbrief ab. 347 Stimmzettel waren gültig mit insgesamt 2.068 Stimmen.

Gewählt wurden:
282 - Weber, Theresa
281 - Hess, Markus
278 - Buntic, Sabrina
276 - Hoffmann, Ingrid
263 - Sauerborn, Claudia
260 - Steimann, Rainer
216 - Starting, Peter
212 - Leiprecht, Reinhold